Rechtsgebiete
Unsere Fachkompetenz liegt in folgenden Bereichen
Im Individualarbeitsrecht gestalten wir
- Arbeitsverträge,
- Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen,
- Dienstverträge für Geschäftsführer und Vorstände,
- Dienstwagenregelungen,
- flexible Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle.
Außerdem vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich z.B. in Kündigungsschutzsachen, Statusklagen und Entfristungsklagen.
Im kollektiven Arbeitsrecht
- gestalten wir Betriebs-/Dienstvereinbarungen,
- betreuen betriebliche Maßnahmen wie
- Betriebsänderungen,
- Outsourcing,
- Personalanpassungsmaßnahmen,
- Sozialplanverhandlungen,
- Verfahren vor der Einigungsstelle.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich diakonischer Einrichtungen. Hier beraten wir u.a. Träger vollstationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen in allen Belangen unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarifwerke (AVR, KAT, KTD), sowie im kollektiven Arbeitsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des MVG-EKD, auch vor dem Kirchengericht und Kirchengerichtshof.
Im Architekten- und Ingenieurrecht befassen wir uns mit
- der vertragsrechtlichen Beratung, auch der Erstellung von Architektenverträgen
- der Beratung und Vertretung in Honorarstreitigkeiten (HOAI)
- der Beratung und Vertretung in Architektenhaftpflichtsachen und Versicherungsangelegenheiten
- der Schulung von Architekten in baurechtlichen und honorarrechtlichen Fragen
Im Bauträgerrecht betreuen wir Bauträger oder Erwerberinnen und Erwerber bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften außergerichtlich und gerichtlich wie folgt:
- Vertragsberatung und Vertragsprüfung sowie Erstellung von Verträgen bei An- und Verkauf von Bauträgerobjekten
- Beratung und Vertretung in Auseinandersetzungen über Mängel und/oder Restkaufpreisforderungen
- Rückabwicklung fehlgeschlagener Verträge
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Gründungsberatung
- Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Erstellung und Änderungen von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
- Nachfolgeregelungen
- Umwandlungen und Umstrukturierungen
- Unternehmensveräußerungen
- Beratung und Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Anfechtungs-/Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse
- Vorbereitung und rechtliche Begleitung von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen
- Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen
Außergerichtlich
- melden wir deutsche und europäische Marken und Geschmacksmuster an
- gestalten wir Lizenz-, Vertriebs- und Koexistenzverträge
- verfolgen wir Marken- und Wettbewerbsverstöße (Abmahnung)
Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem EUIPO und den Gerichten vertreten wir unsere Mandanten
- in Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren
- in Verletzungsstreitigkeiten um Marken, Namensrechte, Unternehmenskennzeichen, Geschmacksmuster oder urheberrechtlich geschützte Produkte.
Unser Leistungsspektrum im Immobilienrecht umfasst:
- Beratung und Vertragsgestaltung in allen Grundstücksangelegenheiten
- Betreuung von komplexen Immobilientransaktionen
- Prüfung von An- und Verkäufen, rechtliche Due Diligence in Immobilienangelegenheiten
- Vertretung von Gläubigern, Schuldnern und Bietern in Zwangsversteigerungsverfahren
Im Luftverkehrsrecht befassen wir uns schwerpunktmäßig mit der
- Beratung und Erstellung von Kaufverträgen über Luftfahrzeuge,
- Erstellung von Charterverträgen,
- Erstellung von Verträgen für Haltergemeinschaften von Luftfahrzeugen,
- Vertretung der Mandanten in luftfahrtrechtlichen Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen,
- Beratung bei der Lizenzierung,
- Regulierung von Flugunfällen.
Mediation ist ein in vielen Rechtsgebieten einsetzbares Verfahren zur Regelung von Konflikten. Typische Einsatzbereiche sind Wirtschaftsstreitigkeiten sowie die Trennung von Eheleuten.
Die Mediatorin bzw. der Mediator hat die Aufgabe, durch eine unparteiische Leitung von Gesprächen zwischen den Konfliktparteien eine einzelfallspezifische, außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Die Vorteile der Mediation gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung liegen in
- der Möglichkeit der Berücksichtigung individueller Interessen,
- einer von beiden Parteien getragenen, da gemeinsam erarbeiteten Lösung,
- einem zukunftsorientierten Miteinander,
- der Schnelligkeit und Flexibilität des Verfahrens,
- der Vertraulichkeit des Verfahrens,
- den zumeist geringeren Kosten (Abrechnung nach Zeitaufwand).
Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht eine verbindliche schriftliche Vereinbarung über die Lösung des Konfliktes.
Unser Leistungsspektrum in notariellen Tätigkeiten umfasst u.a.:
- Entwurf und Beurkundung von Verträgen aller Art wie: Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen, Überlassungsverträge, Schenkungsverträge, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, Erschließungsverträge, Erbbaurechtsverträge, Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften,
- Entwurf und Beurkundung von Generalvollmachten
- Entwurf und Beurkundung von Vorsorgevollmachten nebst Patienten- und Betreuungsverfügungen
- Verwahrungsgeschäfte
- Beglaubigungen
- Bestellung und Löschung von Grundschulden, Grunddienstbarkeiten o.ä.
- Schenkungsurkunden und vorgezogene Erbregelungen
- Entwurf und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
- Erbscheinsanträge
- Entwurf und Beurkundung von Eheverträgen
Im öffentlichen Baurecht befassen wir uns schwerpunktmäßig mit
- der Beratung und Vertretung in Bauvoranfrage- und -genehmigungsverfahren, immissionschutzrechtlichen und städteplanerischen Verfahren und bei städtebaulichen Verträgen
- Vertretung in nachbarlichen Anfechtungsverfahren
- Vertretung in Normenkontrollverfahren
- Prüfung und Abwehr von Erschließungsbeiträgen
Im privaten Baurecht befassen wir uns schwerpunktmäßig mit
der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Werkverträgen, Generalunternehmerverträgen, Immobilienleasingverträgen,
der Beratung und Vertretung bei der Entwicklung komplexer Immobilienprojekte,
der baubegleitenden Beratung von Investoren, Bauherren, Bauträgern und Bauunternehmen bei Großbauvorhaben im gesamten Bundesgebiet in den Bereichen Wohnungs- und/oder Gewerbebau, Altenpflege, Krankenhausbau, Hotellerie und Anlagenbau, insbesondere Energieanlagenbau
der Prüfung und Durchsetzung von Werklohnforderungen und Mängelansprüchen am Bau
der Schulung von Bauleiterinnen und Bauleitern und anderen Baubeteiligten.
Im Wohnungseigentumsrecht
- beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer
- führen wir Beschlussanfechtungs-, Mängelauseinandersetzungs- und Wohngeldbeitreibungen
- erstellen wir Teilungserklärungen
- begleiten wir Wohnungseigentümerversammlungen